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Wissenswelt - Vorschriften & Normen 

Ein Schornstein ist nicht nur ein funktionales Bauteil, sondern unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben. Vorschriften und Normen stellen sicher, dass Sicherheit, Effizienz und Umweltverträglichkeit gewährleistet sind. Wer eine neue Feuerstätte installiert oder seinen Schornstein modernisiert, muss daher bestimmte Richtlinien beachten – von der DIN 18160 bis zur BImSchV.

Warum Vorschriften so wichtig sind

Vorschriften und Normen bilden die Grundlage für sicheres und effizientes Heizen. Sie sorgen dafür, dass Schornsteine korrekt geplant, installiert und betrieben werden – zum Schutz von Mensch, Gebäude und Umwelt. Nur wenn alle Vorgaben eingehalten werden, funktioniert der Abgasabzug zuverlässig, werden Brandgefahren vermieden und eine saubere, umweltgerechte Verbrennung sichergestellt. In unserer Wissenswelt erklären wir, was hinter diesen Regeln steckt und warum ihre Einhaltung so entscheidend ist.

Wichtige Regelwerke und Normen DIN 18160 

  1. DIN 18160 regelt Aufbau, Dimensionierung, Brandschutz und Höhe von Schornsteinen. 
  2.  EN 1856-1 / -2 – beschreibt die Anforderungen an metallische Abgasanlagen, wie Edelstahlrohre und Verbindungen. 
  3.  Feuerungsverordnung (FeuVO) – legt die landesrechtlichen Vorschriften für Aufstellung, Betrieb und Wartung von Feuerstätten fest. 
  4.  Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) – definiert Grenzwerte für Emissionen und Schadstoffe. 
  5.  CE-Kennzeichnung – bestätigt, dass ein Schornsteinsystem nach europäischen Standards geprüft und zugelassen ist.

Was bei Planung und Installation zu beachten ist 

  • Schornsteinhöhe und Abstand: müssen nach DIN 18160 berechnet werden, um den optimalen Zug und sicheren Abgasabtransport zu gewährleisten. 
  •  Brandschutzabstände: zwischen Schornstein und brennbaren Materialien liegen meist zwischen 50 mm und 100 mm. 
  •  Abnahme durch den Schornsteinfeger: jede neue oder modernisierte Anlage muss vor Inbetriebnahme geprüft und freigegeben werden. 
  •  Typenschildpflicht: jedes Schornsteinsystem muss ein Typenschild mit technischen Daten und Zulassungsnummer tragen.

Abstände zu brennbaren Bauteilen

Der richtige Abstand zwischen Schornstein und brennbaren Materialien ist ein zentraler Bestandteil der Brandschutzvorschriften. Diese Abstände verhindern, dass sich umliegende Bauteile – etwa Holzverkleidungen, Dachbalken oder Möbel – durch die Wärme des Schornsteins entzünden. Die Anforderungen sind in der DIN 18160 und der Feuerungsverordnung (FeuVO) genau festgelegt und müssen bei Planung, Montage und Betrieb zwingend eingehalten werden.

Welche Abstände gelten?

Die vorgeschriebenen Mindestabstände hängen vom Schornsteinsystem und seiner Bauart ab. Sie stellen sicher, dass die Oberflächentemperaturen angrenzender Bauteile keine kritischen Werte erreichen und keine Brandgefahr entsteht.

  • Doppelwandige Edelstahlschornsteine: meist 50 mm Abstand zu brennbaren Bauteilen
  • Einwandige Systeme oder gemauerte Schächte: je nach Dämmung mindestens 100 mm Abstand
  • Leichtbauschornsteine: der Abstand ergibt sich aus der jeweiligen Systemzulassung (Typenschild beachten)

Warum die Einhaltung so wichtig ist

Brennbarer Baustoff wie Holz kann sich bereits bei Temperaturen ab etwa 200 °C entzünden. Selbst wenn der Schornstein die Wärme gleichmäßig abgibt, können sich gefährliche Hitzestauungen in Wandnischen oder Verkleidungen bilden. Deshalb ist es entscheidend, dass der vorgeschriebene Mindestabstand überall – auch an verdeckten Stellen – eingehalten wird. Zusätzliche Hitzeschutzbleche oder Lüftungsschlitze können bei beengten Einbausituationen helfen.

Praktische Tipps zur Montage

  • Verwende stets die Ori

Abstandsregeln für Edelstahlschornsteine

Situation Mindestabstand / Höhe Erläuterung & Hinweise
Dachneigung bis 20° Schornstein muss den Dachfirst mind. 40 cm überragen oder mind. 1 m horizontal von der Dachfläche entfernt sein Gewährleistet ausreichenden Rauchabzug bei flachen Dächern.
Dachneigung über 20° Schornstein muss den First mind. 40 cm überragen oder mind. 2,3 m horizontal zur Dachfläche entfernt sein Bei steileren Dächern sind größere Abstände erforderlich, um den Abgasstrom nicht zu behindern.
Abstand zu Fenstern, Türen und Lüftungsöffnungen Mind. 1 m über der Oberkante der Öffnung (bei Anlagen bis 50 kW) Schutz vor Rauchgaseintritt in Wohnräume – gilt für alle Öffnungen im Umkreis von 15 m.
Feuerungsanlagen über 50 kW Leistung Für jede weiteren 50 kW vergrößert sich der Radius um 2 m (max. 40 m) Sicherheitsabstand wächst proportional zur Abgasmenge und -temperatur.
Abstand zu brennbaren Bauteilen Je nach System: ≥ 50 mm (doppelwandig) / ≥ 100 mm (einwandig oder gemauert) Nach DIN 18160 / FeuVO – schützt vor Wärmestau und Brandgefahr.
Firstnahe Positionierung Idealerweise leicht seitlich versetzt statt direkt auf dem First Reduziert Witterungseinflüsse und erleichtert Montage sowie Wartung.
🔧 Praxistipp: Ein Schornstein sollte stets oberhalb der Windanströmungslinie enden, um optimalen Zug zu gewährleisten. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Berechnung nach DIN EN 13384 durch den Schornsteinfeger.

Vorschriften bei Brennwert-, Pellet- und Festbrennstoffanlagen 

Je nach Heizsystem gelten besondere Anforderungen: 

  • Brennwertanlagen benötigen feuchteunempfindliche und druckdichte Systeme. 
  •  Pellet- und Festbrennstoffanlagen erfordern rußbrandbeständige, hitzefeste Schornsteine.
  • Raumluftunabhängige Systeme müssen den Drucktest nach EN 1856 bestehen. 

Jeremias Systeme erfüllen alle relevanten europäischen und nationalen Normen – für maximale Sicherheit und Effizienz.

Zusammenarbeit mit dem Schornsteinfeger 

Der Schornsteinfeger ist dein wichtigster Ansprechpartner bei Planung und Modernisierung. Er überprüft die Einhaltung aller Vorschriften, berät bei der Auswahl des geeigneten Systems und führt die Abnahme durch. Nur so ist der Betrieb rechtlich zulässig und sicher.

FAQ & Fehlerdiagnose 

Nachfolgend ein paar typische Fragen von anderen Kunden

1. Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für Schornsteine?

Schornsteine unterliegen in Deutschland der Feuerungsverordnung (FeuVO) sowie der DIN 18160. Diese Normen regeln Bau, Betrieb und Sicherheit von Abgasanlagen. Sie stellen sicher, dass Abgase ordnungsgemäß abgeleitet und Brandrisiken vermieden werden.

2. Was regelt die DIN 18160 genau?

Die DIN 18160 beschreibt die technischen Anforderungen an Planung, Bau, Anschluss und Betrieb von Schornsteinen. Sie legt unter anderem fest, wie Querschnitt, Höhe, Material und Brandschutz zu dimensionieren sind. Jeremias Systeme erfüllen diese Norm vollständig.

3. Was bedeutet die CE-Kennzeichnung bei Schornsteinen?

Die CE-Kennzeichnung zeigt, dass ein Schornstein gemäß der europäischen Norm EN 1856-1 geprüft wurde. Sie garantiert, dass alle sicherheitsrelevanten und thermischen Anforderungen eingehalten werden – inklusive Temperaturbeständigkeit, Korrosionsschutz und Dichtheit.

4. Welche Rolle spielt der Schornsteinfeger bei Vorschriften & Normen?

Der Schornsteinfeger prüft, ob dein Schornstein den aktuellen Vorschriften entspricht. Er muss die Anlage vor Inbetriebnahme abnehmen und regelmäßig kontrollieren. So wird sichergestellt, dass alle gesetzlichen Vorgaben und Sicherheitsstandards erfüllt sind.

5. Welche Brandschutzabstände müssen eingehalten werden?

Je nach Systemtyp liegen die Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen in der Regel zwischen 50 mm und 100 mm. Diese Werte sind auf dem Typenschild des jeweiligen Systems angegeben und in der Montageanleitung verbindlich festgelegt.

6. Was ist die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)?

Die BImSchV legt Grenzwerte für Emissionen aus Feuerstätten fest – insbesondere für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Sie soll Umwelt und Gesundheit schützen. Moderne Schornsteinsysteme unterstützen die Einhaltung dieser Werte durch optimale Abgasführung.

7. Wann ist eine Schornsteinverlängerung erforderlich?

Wenn Abgase nicht ausreichend über Dach geführt werden oder die vorgeschriebene Austrittshöhe nach DIN 18160 nicht erreicht wird, ist eine Verlängerung notwendig. Sie verbessert den Zug und stellt sicher, dass keine Rauchgase in Nachbarbereiche gelangen.

8. Muss ein neuer Schornstein genehmigt werden?

In der Regel genügt die Abnahme durch den Schornsteinfeger. Eine separate Baugenehmigung ist nur erforderlich, wenn der Schornstein die äußere Gebäudestruktur wesentlich verändert. Die Planung sollte stets im Vorfeld mit dem Bezirksschornsteinfeger abgestimmt werden.

9. Welche Vorschriften gelten bei Brennwert- und Pelletanlagen?

Brennwertanlagen erfordern feuchteunempfindliche und kondensatdichte Abgasleitungen. Bei Pelletheizungen ist auf hitzebeständige, rußbrandbeständige Systeme zu achten. Beide müssen den Anforderungen nach EN 1856 entsprechen.

10. Wie erkenne ich, ob mein Schornstein den aktuellen Normen entspricht?

Das Typenschild deines Schornsteins enthält alle relevanten Angaben zu Temperaturklasse, Druckdichtheit, Korrosionsbeständigkeit und Mindestabständen. Ist es unvollständig oder veraltet, sollte ein Fachbetrieb oder der Schornsteinfeger die Anlage prüfen.